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Waldbrandgefahr

28. 06. 2022

Im ganzen Land Brandenburg herrscht - trotz vereinzelter Regenschauer - eine sehr hohe Waldbrandgefahr!

Die Hitze und der Wind der letzten Tage und Wochen haben im Wald die Laubreste, Nadelstreu und auf dem Boden liegende Äste und Reisig stark ausgetrocknet. Der vereinzelt gefallene Regen hat kaum zur Entspannung beigetragen. Wir haben immer noch eine erhöhte Waldbrandgefahr. Deshalb sind alle Waldbesucher gefordert, bei ihren Aktivitäten im Wald besonders umsichtig zu sein, um Waldbrände zu vermeiden.

Immer wieder müssen wir feststellen, dass auf dem Weg zu den Bademöglichkeiten im Landschaftsschutzgebiet (LSG)  Gamengrund geraucht wird. Das Rauchen in Wäldern ist ganzjährig verboten. Kippen sind Brandsätze!

Auch das Mitbringen und die Benutzung von mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald - auch an den Bademöglichkeiten - verboten.

Das Feuer machen und Grillen ist nur an den offiziell dafür eingerichteten Feuerstellen und Grillplätzen erlaubt. Ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Auch an den offiziellen Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt sein und ist vor dem Verlassen der Grillstelle unbedingt vollständig zu löschen.

Es ist eigentlich selbstverständlich, dass anfallender Müll bei Freizeitaktivitäten im Wald wieder mitgenommen und fachgerecht entsorgt werden muss - um Gewässer, Waldböden und Waldbewohner nicht zu gefährden.

Wir stellen immer wieder fest, dass diese Selbstverständlichkeit bei einigen Badegästen und Anglern nicht vorhanden ist. Unverständlich auch deshalb, weil die vollen Verpackungen zuvor in den Wald geschleppt wurden. Die leeren Verpackungen aber liegen bleiben. Nutzen Sie bitte die von der Gemeinde Höhenland aufgestellten Mülltonnen.  

Auch das Zelten ist im Wald verboten bzw. es bedarf zuvor der schriftlichen Gestattung durch den Waldeigentümer.

Im Übrigen erfolgt das Betreten von Waldgebieten und der Aufenthalt dort auf eigene Gefahr. Achten Sie also auf umgestürzte und schief stehende Bäume oder Kronenhänger. 

Auch das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist verboten bzw. Bedarf einer schriftlichen Gestattung des Waldeigentümers.

Informieren Sie sich über die aktuellen Waldbrandwarnstufen auf unserer Internetseite.

Helfen Sie mit - ihr umsichtiger Waldbesuch ist ein wertvoller Beitrag und gelebte Solidarität mit allen Forst- und Rettungskräften! 

 

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